Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
1. Der Interessent schließt durch die Anmeldung einen Vertrag mit der Sprachschule Aktiv Rosenheim. Diese kann durch ein schriftliches Formular oder per Email erfolgen.
2. Der Kunde verpflichtet sich durch die Anmeldung die Kursgebühren entweder in voller Höhe vor Kursbeginn oder in Raten zu bezahlen. Bei Ratenzahlung ist die erste Rate vor Beginn des Kurses fällig. Alternativ kann er auch bar vor Kursbeginn bezahlen.
3. Ein Kurs ist nur nach verbindlicher Anmeldung und Bezahlung der Kursgebühren gebucht. Die Bezahlung kann durch Banküberweisung, PayPal oder Barzahlung vor Ort erfolgen.
4. Die Kursdauer einer Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten, bei Intensivkursen in einer Kleingruppe 60 Minuten. Bei Bedarf kann die Dauer von Privatunterricht oder Firmenkurs flexibel vereinbart werden und beträgt entweder 1 UE (45 Minuten), 1,25 UE (60 Minuten) oder 2 UE (90 Minuten).
5. Anmeldungen, Stornierungen und andere Anträge müssen schriftlich per E-Mail oder per Post erfolgen. Die Stornierung eines gebuchten Kurses muss bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich.
6. Die Sprachschule Aktiv Rosenheim bucht die notwendigen Räumlichkeiten je nach den Anforderungen des Kurses.
7. Die Durchführung der Kurse erfolgt durch qualifizierte Lehrkräfte. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
8. Die Sprachschule Aktiv Rosenheim ist bemüht, den Lehrstoff so zu gestalten, dass jeder Teilnehmer das angestrebte Ziel erreichen kann. Die Schule übernimmt allerdings keine Haftung, wenn ein Sprachziel nicht erreicht oder eine Prüfung nicht erfolgreich abgelegt wurde.
9. Die Preise sind ohne deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollten Umsatz- oder Mehrwertsteuer im Ausland anfallen, muss diese der Kunde tragen.
2. Widerrufsbelehrung und Sonderkündigungsrechte
1. Sie können diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss widerrufen. Dazu müssen Sie der Sprachschule Aktiv Rosenheim eine eindeutige Willenserklärung in schriftlicher Form (mit der Post versandter Brief, E-Mail oder Telefax) zukommen lassen.
Folgen des Widerrufs:
Falls wir bis zum Widerruf schon Leistungen erbracht haben, müssen Sie eine entsprechende Entschädigung bezahlen, die dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zur Gesamtleistung entspricht.
2. Die Kurse werden für einen vorher festgelegten Zeitraum oder für eine bestimmte Stundenanzahl gebucht. Falls die Stunden nicht wahrgenommen oder unterbrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist davon nicht betroffen.
3. Sollte der Kurs den Erwartungen des Kursteilnehmers nicht entsprechen, kann er ihn nach der ersten Stunde (bei Intensiv- und Abendkursen) innerhalb von 24 Stunden stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
4. In Ausnahmefällen kann die Sprachschule Aktiv Rosenheim die Lehrkraft wechseln. Dies ist kein Grund, den Kurs zu stornieren.
5. Einfach vom Kurs fernzubleiben gilt nicht als Abmeldung. In diesem Fall müssen die anfallenden Kursgebühren trotzdem bezahlt werden.
3. Bestimmungen für Firmen-, Privat- und Paarkursen
1. Bei Firmen-, Paar und Privatkursen können die Teilnehmer die Termine mit der Sprachschule Aktiv Rosenheim selbst vereinbaren oder sie mit der jeweils gebuchten Lehrkraft ausmachen.
2. Bei Firmen- und Privatkursen können die Kursteilnehmer selbst über die Anzahl der Stunden bestimmten. Einmal festgelegt ist die Zahl verbindlich. Falls die gebuchte Anzahl nicht in Anspruch genommen werden, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung.
3. Sollte der Kursteilnehmer zum vereinbarten Unterrichtstermin verhindert sein, ist er verpflichet, den Termin bis 12 Stunden zuvor abzusagen. Dadurch wird die Stunde verschoben. Geschieht dies nicht, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Kursteil nachgeholt wird.
4. Gebuchte Kurse müssen innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden.
5. Die Kurse können mit Absprache der Sprachschule auf Dritte übertragen werden. Das bedarf der Schriftform.
4. Bestimmungen für Intensivkurse
1. Intensivkurse bestehen aus 80 Unterrichtseinheiten, die regelmäßig an 20 Terminen über 4 Wochen durchgeführt werden. Der Unterricht findet täglich, von Montag – Freitag, mit je 4 Unterrichtseinheiten pro Tag, statt. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, jedoch werden die Unterrichtsstunden auf die übrigen Wochentage verteilt.
2. Die Anfangstermine stehen fest. Allerdings behält sich die Sprachschule vor, die weiteren Termine zu verändern oder zu verschieben. Die Kursteilnehmer werden darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
3. Wird die angestrebte Teilnehmerzahl (mind. 4 Teilnehmer) nicht erreicht, kann der Kurs storniert oder verschoben werden. Falls der Kursteilnehmer einer Verschiebung nicht zustimmt, erhält er den vollen Kurspreis erstattet.
4. Eine Umbuchung des Kurses ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
5. Wünscht der Kursteilnehmer einen Folgekurs zu besuchen, muss er sich dafür erneut anmelden.
5. Bestimmungen für Semi-Intensivkurse
1. Semi-Intensivkurse bestehen aus 32 Unterrichtseinheiten, die regelmäßig an 16 Terminen über 4 Wochen durchgeführt werden. Der Unterricht findet täglich, von Montag – Donnerstag, mit je 2 Unterrichtseinheiten pro Tag, statt. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, jedoch werden die Unterrichtsstunden auf die übrigen Wochentage verteilt.
2. Die Anfangstermine stehen fest. Allerdings behält sich die Sprachschule vor, die weiteren Termine zu verändern oder zu verschieben. Die Kursteilnehmer werden darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
3. Wird die angestrebte Teilnehmerzahl (mind. 4 Teilnehmer) nicht erreicht, kann der Kurs storniert oder verschoben werden. Falls der Kursteilnehmer einer Verschiebung nicht zustimmt, erhält er den vollen Kurspreis erstattet.
4. Eine Umbuchung des Kurses ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
5. Wünscht der Kursteilnehmer einen Folgekurs zu besuchen, muss er sich dafür erneut anmelden.
6. Bestimmungen für Abendkurse
1. Abendkurse bestehen aus 32 Unterrichtseinheiten, die regelmäßig an 16 Terminen über 8 Wochen durchgeführt werden. Der Unterricht findet 2 Mal pro Woche, Montag /Mittwoch oder Dienstag/Donnerstag, mit je 2 Unterrichtseinheiten pro Tag, statt. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, jedoch werden die Unterrichtsstunden auf die übrigen Wochentage verteilt.
2. Die Anfangstermine stehen fest. Allerdings behält sich die Sprachschule vor, die weiteren Termine zu verändern oder zu verschieben. Die Kursteilnehmer werden darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
3. Wird die angestrebte Teilnehmerzahl (mind. 4 Teilnehmer) nicht erreicht, kann der Kurs storniert oder verschoben werden. Falls der Kursteilnehmer einer Verschiebung nicht zustimmt, erhält er den vollen Kurspreis erstattet.
4. Eine Umbuchung des Kurses ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
5. Wünscht der Kursteilnehmer einen Folgekurs zu besuchen, muss er sich dafür erneut anmelden.
7. Bestimmungen für geringe Teilnehmerzahl
1. Falls die notwendige Teilnehmerzahl (4 Teilnehmer) nicht erreicht wird, findet der Kurs unter gleichen Zahlungsbedingungen mit verkürzter Stundenanzahl statt.
2. Bei Intensivkursen unterrichten wir mit zwei Teilnehmer zwei Unterrichtsstunden á 60 Minuten.
3. Bei Semi-Intensivkursen Deutsch unterrichten wir bei vier bis fünf Teilnehmer zwei Unterrichtsstunden á 60 Minuten am Tag.
4. Bei Abendkursen unterrichten wir mit zwei Teilnehmer 20 Unterrichtsstunden á 45 Minuten.
8. Bestimmungen für Deutschkurse mit Visumbescheinigung
1. Die Sprachschule Aktiv Rosenheim kann Kursteilnehmern aus dem Ausland auf Wunsch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Botschaft oder Ausländerbehörde für die Beantragung eines Visums ausstellen. Voraussetzung hierfür ist eine verbindliche Anmeldung zu einem Deutsch-Intensivkurs sowie die Zahlung von mindestens 50 % der Kursgebühren.
2. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, alle für die Visumsbeantragung erforderlichen Unterlagen (z. B. Reisepassdaten) vollständig und korrekt bereitzustellen.
3. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, innerhalb von 8 Wochen nach Ausstellung der Kursbestätigung einen Termin bei der zuständigen Botschaft zu vereinbaren und der Sprachschule einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
4. Die Sprachschule Aktiv übernimmt keine Garantie für die Erteilung eines Visums.
5. Im Falle einer Ablehnung des Visums wird dem Kursteilnehmer die bereits geleistete Zahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € zurückerstattet. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines offiziellen Ablehnungsbescheids der Botschaft oder Ausländerbehörde.
6. Nach Erhalt des Visums ist eine Stornierung des gebuchten Deutschkurses ausgeschlossen.
7. Sollte der Kursteilnehmer bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn keine Rückmeldung zu seinem Visumantrag erhalten haben, kann der Kurs einmalig oder maximal zweimal um jeweils bis zu 4 Wochen verschoben werden. Die Umbuchung muss schriftlich erfolgen.
8. Erfolgt weder eine rechtzeitige Umbuchung noch die Vorlage eines Ablehnungsbescheids und erscheint der Kursteilnehmer nicht zum gebuchten Kurs, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Verschiebung. In diesem Fall werden Kursgebühren in Höhe von 4 Wochen eines Deutsch-Intensivkurses einbehalten.
9. Für Visumskurse besteht eine regelmäßige Teilnahmeverpflichtung. Unentschuldigtes Fehlen kann an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
10. Sollte ein Deutsch-Intensivkurs für Visumzwecke aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, behält sich die Sprachschule Aktiv vor, dem Kursteilnehmer alternativ einen gleichwertigen Kurs im Online-Format anzubieten. Dieser kann entweder als Gruppenkurs oder als Einzelunterricht mit entsprechend angepasstem Stundenumfang durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
7. Probestunde
1. Interessenten haben die Möglichkeit, an einer unverbindlichen Probestunde teilzunehmen. Die Probestunde dauert 1 Unterrichtseinheit (45 Minuten).
2. Entscheidet sich der Teilnehmer im Anschluss für die Buchung eines Kurses, wird die Probestunde als reguläre Unterrichtseinheit berechnet bzw. dem gebuchten Stundenkontingent angerechnet.
3. Die Absage einer Probestunde muss mindestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin in schriftlicher Form erfolgen.
4. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 42 € berechnet.
8. Gutscheine
Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Gutscheine können ausschließlich mit Leistungen der Sprachschule Aktiv verrechnet werden.
Die Gültigkeit beträgt zwölf Monate ab dem Ausstellungsdatum.
9. Haftungsausschluss
1. Die Sprachschule Aktiv Rosenheim übernimmt für Schädigungen, Unfälle, Verletzungen der Kursteilnehmer keine Haftung. Ebenso wenig Erfolg eine Leistungsübernahme bei Schädigungen des Eigentums während des Unterrichts und auf dem Weg von und zur Schule.
2. Schädigungen, die durch die Wissensvermittlung entstehen, werden durch die Sprachschule Aktiv Rosenheim ebenfalls nicht übernommen.