Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sprachschule Aktiv Rosenheim
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Sprachkurse und sonstigen Unterrichtsleistungen der Sprachschule Aktiv Rosenheim, insbesondere für Gruppenkurse, Intensivkurse, Semi-Intensivkurse, Abendkurse, Privatunterricht, Paarkurse, Firmenkurse sowie Deutschkurse mit Visumbescheinigung.
- Vertragspartner des Kursteilnehmers ist die Sprachschule Aktiv Rosenheim.
- Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt grundsätzlich 45 Minuten. Bei Privat-, Paar- und Firmenkursen können Unterrichtseinheiten von 45, 60 oder 90 Minuten vereinbart werden.
- Die Durchführung des Unterrichts kann in Präsenz, online oder im Hybrid-Format erfolgen. Das jeweils vereinbarte Unterrichtsformat ergibt sich aus der Anmeldung, der Anmeldebestätigung oder der jeweiligen Kursbeschreibung.
- Die Kurse werden durch qualifizierte Lehrkräfte durchgeführt. Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung zu einem Kurs stellt zunächst einen Antrag des Interessenten auf Abschluss eines Unterrichtsvertrages dar. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, über ein Online-Anmeldeformular, über ein von der Sprachschule bereitgestelltes Buchungssystem, telefonisch, per WhatsApp oder persönlich in den Räumlichkeiten der Sprachschule erfolgen.
- Der Vertrag zwischen dem Kursteilnehmer und der Sprachschule Aktiv Rosenheim kommt zustande, sobald die Sprachschule die Anmeldung bestätigt und dem Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung sowie die entsprechende Rechnung übermittelt.
- Die Anmeldebestätigung und die Rechnung beziehen sich auf sämtliche bei der Anmeldung verbindlich ausgewählten Kurse.
- Mit dem Vertragsschluss verpflichtet sich der Kursteilnehmer zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühren für sämtliche gebuchten Kurse, soweit nicht gesetzliche Widerrufs- oder sonstige Rechte oder eine in diesen AGB ausdrücklich vorgesehene Stornierungs- oder Rücktrittsmöglichkeit bestehen.
- Die Sprachschule Aktiv Rosenheim ist berechtigt, eine Anmeldung abzulehnen, insbesondere wenn die Durchführung des gewünschten Kurses aus organisatorischen Gründen, aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus anderen sachlichen Gründen nicht möglich ist.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Buchung mehrerer Kurse
- Die Kursgebühr für einen einzelnen gebuchten Kurs ist spätestens 10 Werktage vor Beginn des jeweiligen Kurses vollständig zu bezahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Sprachschule. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Sprachschule berechtigt, den Teilnehmer nach vorheriger Zahlungsaufforderung von der Teilnahme auszuschließen und die Anmeldung zu stornieren, soweit dem keine gesetzlichen Rechte des Kursteilnehmers entgegenstehen.
- Bei der gleichzeitigen Buchung von zwei oder mehr Kursen ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der gesamten vereinbarten Kursgebühren zu leisten. Die Anmeldung für die gebuchten Kurse wird erst nach Eingang dieser Vorauszahlung verbindlich bestätigt.
- Die Vorauszahlung stellt eine Teilzahlung auf die gesamte vereinbarte Kursgebühr dar. Sie wird nicht ausschließlich auf den zuerst stattfindenden Kurs angerechnet.
- Die nach der Vorauszahlung verbleibende Kursgebühr wird grundsätzlich gleichmäßig auf die noch ausstehenden gebuchten Kurse verteilt.
- Beispiel: Werden vier Kurse zu einem Gesamtpreis von 1.000,00 € gebucht und eine Vorauszahlung von 50 % in Höhe von 500,00 € geleistet, verbleibt ein Restbetrag von 500,00 €. Dieser wird grundsätzlich mit jeweils 250,00 € auf die drei noch ausstehenden Kurse verteilt.
- Der jeweils fällige Betrag ist spätestens 10 Werktage vor Beginn des entsprechenden Kurses vollständig zu bezahlen.
- Der Kursteilnehmer kann die gesamte verbleibende Kursgebühr jederzeit vorzeitig vollständig bezahlen. Eine vorzeitige vollständige Zahlung ist auch unabhängig von den einzelnen Fälligkeitsterminen möglich.
- Sofern zwischen dem Kursteilnehmer und der Sprachschule ein abweichender Zahlungsplan vereinbart wurde, gilt der individuell vereinbarte Zahlungsplan.
- Erfolgt die Anmeldung weniger als 10 Werktage vor Kursbeginn, ist die jeweilige Kursgebühr unverzüglich nach Rechnungsstellung bzw. innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.
- Die Zahlung kann, soweit von der Sprachschule angeboten, per Banküberweisung, Kreditkarte oder in bar vor Ort erfolgen.
- Die Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs oder die Entscheidung des Kursteilnehmers, einen oder mehrere gebuchte Kurse nicht zu besuchen, beendet den Vertrag nicht automatisch und entbindet den Kursteilnehmer grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht. Eine Stornierung oder Änderung der gebuchten Kurse ist nur nach Maßgabe dieser AGB sowie der gesetzlichen Rechte des Kursteilnehmers möglich.
- Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Rechte des Kursteilnehmers bleiben unberührt.
§ 4 Gesetzliches Widerrufsrecht
- Bei Verträgen, die als Fernabsatzverträge oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge mit einem Verbraucher zustande kommen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung der Sprachschule.
- Wird der Vertrag vom Kursteilnehmer persönlich in den Räumlichkeiten der Sprachschule Aktiv Rosenheim geschlossen, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften ausnahmsweise ein Widerrufsrecht besteht.
- Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Rechte des Kursteilnehmers bleiben unberührt.
- Verlangt der Kursteilnehmer ausdrücklich den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und widerruft er den Vertrag anschließend, kann die Sprachschule nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Wertersatz für die bis zum Zugang des Widerrufs bereits erbrachten Unterrichtsleistungen verlangen.
- Der Wertersatz wird entsprechend dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen berechnet.
- Rückzahlung nach Widerruf. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet die Sprachschule Aktiv Rosenheim die vom Kursteilnehmer geleisteten Zahlungen, soweit kein gesetzlicher Anspruch der Sprachschule auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen besteht. Die Rückzahlung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Widerruf bei der Sprachschule eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die Sprachschule grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das der Kursteilnehmer bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Rückzahlungen außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts. Rückerstattungen aufgrund einer vertraglich vereinbarten Stornierung, einer Absage oder Änderung des Kurses durch die Sprachschule oder aus sonstigen in diesen AGB vorgesehenen Gründen erfolgen innerhalb von 14 Kalendertagen, nachdem der Anspruch auf Rückerstattung entstanden ist und der Sprachschule alle für die Rückzahlung erforderlichen Informationen und Nachweise vollständig vorliegen. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich auf dasselbe Zahlungsmittel, das der Kursteilnehmer für die ursprüngliche Zahlung verwendet hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist sowie für den Wertersatz bleiben unberührt. Die erforderlichen Informationen und Erklärungen werden dem Kursteilnehmer in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht ist von den in diesen AGB vorgesehenen freiwilligen Stornierungsregelungen zu unterscheiden.
§ 5 Stornierung nach dem ersten Kurstag bzw. der ersten Unterrichtsstunde
- Unabhängig von einem etwa bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt die Sprachschule Aktiv Rosenheim dem Kursteilnehmer eine zusätzliche freiwillige Stornierungsmöglichkeit ein.
- Bei Gruppen- und Intensivkursen kann der Kursteilnehmer die Teilnahme am Kurs einmalig innerhalb von 24 Stunden nach dem ersten tatsächlich besuchten Kurstag in Textform stornieren, wenn er nach diesem ersten Kurstag feststellt, dass der gewählte Kurs für ihn nicht geeignet ist.
- Bei Einzel-, Privat- und Paarkursen kann der Kursteilnehmer die Teilnahme am Kurs einmalig innerhalb von 24 Stunden nach der ersten tatsächlich besuchten Unterrichtsstunde in Textform stornieren.
- Die Stornierungsmöglichkeit gilt ausschließlich nach dem ersten tatsächlich besuchten Kurstag bzw. der ersten tatsächlich besuchten Unterrichtsstunde. Der Kursteilnehmer muss an diesem Kurstag bzw. an dieser Unterrichtsstunde tatsächlich teilgenommen haben.
- Der bereits besuchte Kurstag bzw. die bereits besuchte Unterrichtsstunde wird in jedem Fall berechnet. Bereits gezahlte Kursgebühren werden abzüglich der Kosten für die bereits erbrachte Unterrichtsleistung zurückerstattet.
- Nach Ablauf der jeweiligen 24-Stunden-Frist ist eine Stornierung nach dieser Regelung nicht mehr möglich.
- Das Fernbleiben vom Unterricht oder die bloße Mitteilung, dass der Kursteilnehmer den Kurs nicht weiter besuchen möchte, gilt nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht als wirksame Stornierung.
- Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Rechte des Kursteilnehmers bleiben unberührt.
§ 6 Allgemeine Regelungen für Gruppenkurse
- Die jeweils vereinbarten Kurszeiten und Kurstermine ergeben sich aus der Anmeldebestätigung bzw. der jeweiligen Kursbeschreibung.
- An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Soweit erforderlich, werden ausgefallene Unterrichtseinheiten nach Möglichkeit auf andere Kurstage verteilt.
- Die Sprachschule Aktiv Rosenheim ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen einzelne Termine, Unterrichtsräume oder das Unterrichtsformat zu ändern oder zu verschieben. Die Kursteilnehmer werden hierüber rechtzeitig informiert.
- Sollte die für die Durchführung des gebuchten Kurses erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder sollte die Durchführung des Kurses im ursprünglich vorgesehenen Format aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, kann die Sprachschule dem Kursteilnehmer eine alternative Durchführung anbieten. Dies kann insbesondere in Form eines Kurses mit reduziertem Stundenumfang, eines Online- oder Hybridkurses oder eines anderen geeigneten Kursformats erfolgen. Die konkreten Bedingungen des alternativen Formats werden dem Kursteilnehmer vor Beginn des Kurses mitgeteilt.
- Alternativ kann dem Kursteilnehmer angeboten werden, den gebuchten Kurs auf den nächstmöglichen geeigneten Kurstermin, insbesondere auf den Folgemonat, zu verschieben.
- Kann keine geeignete Alternative angeboten werden oder stimmt der Kursteilnehmer keiner der angebotenen Alternativen zu, wird die für den betreffenden Kurs bereits geleistete Kursgebühr vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit gesetzlich vorgesehen.
- Die Sprachschule kann die eingesetzte Lehrkraft aus organisatorischen oder sonstigen sachlichen Gründen wechseln. Ein Wechsel der Lehrkraft berechtigt grundsätzlich nicht zur Stornierung des Kurses. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
- Fehlt ein Kursteilnehmer ohne rechtzeitige Absage oder nimmt er einzelne Unterrichtstermine nicht wahr, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, Nachholung oder Ersatz der versäumten Unterrichtseinheiten.
- Die Teilnahme an einem Folgekurs setzt eine erneute Anmeldung voraus.
- Lehrbücher und sonstige Unterrichtsmaterialien sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht in der Kursgebühr enthalten.
§ 7 Intensivkurse
- Ein Intensivkurs ist bei einer vollständigen Gruppengröße von 5 (fünf) Teilnehmern auf insgesamt 80 Unterrichtseinheiten (UE) ausgelegt. Bei fünf Teilnehmern findet der Unterricht grundsätzlich über vier Wochen an fünf Tagen pro Woche mit jeweils vier Unterrichtseinheiten pro Tag statt.
- Wird die vollständige Gruppengröße von fünf Teilnehmern nicht erreicht, reduziert sich der Unterrichtsumfang entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl wie folgt:
| Teilnehmerzahl | Unterrichtsumfang | Dauer und Unterrichtsverteilung |
| 5 Teilnehmer | 80 UE | 4 Wochen × 5 Tage × 4 UE |
| 4 Teilnehmer | 64 UE | 4 Wochen × 4 Tage × 4 UE |
| 3 Teilnehmer | 48 UE | 4 Wochen × 4 Tage × 3 UE |
| 2 Teilnehmer | 32 UE | 2 Wochen × 4 Tage × 4 UE |
- Die Reduzierung des Unterrichtsumfangs aufgrund einer geringeren Teilnehmerzahl stellt keine Preisminderung dar. Die vereinbarte Kursgebühr bleibt unverändert.
- Bei Schwierigkeiten bei der Bildung einer ausreichenden Teilnehmergruppe ist die Sprachschule Aktiv Rosenheim berechtigt, dem Kursteilnehmer alternativ einen anderen geeigneten Kurs, ein Online-Format, ein Hybrid-Format oder eine andere organisatorisch geeignete Lösung anzubieten.
- Wird ein angebotener alternativer Kurs oder ein alternatives Format vom Kursteilnehmer nicht angenommen, gelten die gesetzlichen Rechte des Kursteilnehmers sowie die in diesen AGB vorgesehenen Regelungen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Verschiebung oder Rückerstattung der Kursgebühr.
§ 8 Semi-Intensivkurse
- Ein Semi-Intensivkurs ist bei einer vollständigen Gruppengröße von 5 (fünf) Teilnehmern auf insgesamt 48 Unterrichtseinheiten (UE) ausgelegt. Bei fünf Teilnehmern findet der Unterricht grundsätzlich über vier Wochen an vier Tagen pro Woche mit jeweils drei Unterrichtseinheiten pro Tag statt.
- Wird die vollständige Gruppengröße von fünf Teilnehmern nicht erreicht, reduziert sich der Unterrichtsumfang entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl wie folgt:
| Teilnehmerzahl | Unterrichtsumfang | Dauer und Unterrichtsverteilung |
| 5 Teilnehmer | 48 UE | 4 Wochen × 4 Tage × 3 UE |
| 4 Teilnehmer | 40 UE | 4 Wochen × 4 Tage × 2,5 UE |
| 3 Teilnehmer | 32 UE | 4 Wochen × 4 Tage × 2 UE |
| 2 Teilnehmer | 24 UE | 4 Wochen × 4 Tage × 1,5 UE |
- Die Reduzierung des Unterrichtsumfangs aufgrund einer geringeren Teilnehmerzahl stellt keine Preisminderung dar. Die vereinbarte Kursgebühr bleibt unverändert.
- Bei Schwierigkeiten bei der Bildung einer ausreichenden Teilnehmergruppe ist die Sprachschule Aktiv Rosenheim berechtigt, dem Kursteilnehmer alternativ einen anderen geeigneten Kurs, ein Online-Format, ein Hybrid-Format oder eine andere organisatorisch geeignete Lösung anzubieten.
- Wird ein angebotener alternativer Kurs oder ein alternatives Format vom Kursteilnehmer nicht angenommen, gelten die gesetzlichen Rechte des Kursteilnehmers sowie die in diesen AGB vorgesehenen Regelungen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Verschiebung oder Rückerstattung der Kursgebühr.
§ 9 Abendkurse
- Ein Abendkurs ist bei einer vollständigen Gruppengröße von 5 (fünf) Teilnehmern auf insgesamt 48 Unterrichtseinheiten (UE) ausgelegt. Bei fünf Teilnehmern findet der Unterricht grundsätzlich über acht Wochen an zwei Tagen pro Woche mit jeweils drei Unterrichtseinheiten pro Tag statt.
- Wird die vollständige Gruppengröße von fünf Teilnehmern nicht erreicht, reduziert sich der Unterrichtsumfang entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl wie folgt:
| Teilnehmerzahl | Unterrichtsumfang | Dauer und Unterrichtsverteilung |
| 5 Teilnehmer | 48 UE | 8 Wochen × 2 Tage × 3 UE |
| 4 Teilnehmer | 40 UE | 8 Wochen × 2 Tage × 2,5 UE |
| 3 Teilnehmer | 32 UE | 8 Wochen × 2 Tage × 2 UE |
| 2 Teilnehmer | 24 UE | 8 Wochen × 2 Tage × 1,5 UE |
- Die Reduzierung des Unterrichtsumfangs aufgrund einer geringeren Teilnehmerzahl stellt keine Preisminderung dar. Die vereinbarte Kursgebühr bleibt unverändert.
- Bei Schwierigkeiten bei der Bildung einer ausreichenden Teilnehmergruppe ist die Sprachschule Aktiv Rosenheim berechtigt, dem Kursteilnehmer alternativ einen anderen geeigneten Kurs, ein Online-Format, ein Hybrid-Format oder eine andere organisatorisch geeignete Lösung anzubieten.
- Wird ein angebotener alternativer Kurs oder ein alternatives Format vom Kursteilnehmer nicht angenommen, gelten die gesetzlichen Rechte des Kursteilnehmers sowie die in diesen AGB vorgesehenen Regelungen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Verschiebung oder Rückerstattung der Kursgebühr.
§ 10 Online-Gruppenkurse
- Online-Gruppenkurse werden als Intensivkurs oder Abendkurs angeboten. Die jeweils vereinbarten Kurszeiten, Kurstermine und das Unterrichtsformat ergeben sich aus der Anmeldebestätigung bzw. der jeweiligen Kursbeschreibung.
- Ein Online-Intensivkurs umfasst grundsätzlich 32 Unterrichtseinheiten (UE) und findet über vier Wochen an vier Tagen pro Woche statt. Der Unterricht findet grundsätzlich montags bis donnerstags statt. Als mögliche Unterrichtszeiten gelten 9:00–10:30 Uhr oder 18:00–19:30 Uhr. Der Kursbeginn erfolgt grundsätzlich am ersten Montag des jeweiligen Monats.
- Ein Online-Abendkurs umfasst grundsätzlich 32 Unterrichtseinheiten (UE) und findet über acht Wochen an zwei Tagen pro Woche statt. Der Unterricht findet grundsätzlich montags und mittwochs oder dienstags und donnerstags statt. Als mögliche Unterrichtszeiten gelten 9:00–10:30 Uhr oder 18:00–19:30 Uhr. Der Kursbeginn erfolgt grundsätzlich am ersten Montag bzw. Dienstag des jeweiligen Monats.
- Die Online-Gruppenkurse werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern durchgeführt.
- Bei einer Teilnehmerzahl von 3 oder mehr Teilnehmern bleibt der Unterrichtsumfang von 32 UE unverändert. Eine Reduzierung der Unterrichtseinheiten aufgrund einer geringeren Teilnehmerzahl erfolgt bei Online-Gruppenkursen nicht.
- Wird die Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern nicht erreicht, ist die Sprachschule Aktiv Rosenheim berechtigt, den Kurs abzusagen, auf einen anderen geeigneten Termin zu verschieben oder dem Kursteilnehmer ein alternatives Unterrichtsformat anzubieten. Wird keine geeignete Alternative angeboten oder vom Kursteilnehmer angenommen, wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet.
- Der Unterricht findet online statt. Die Zugangsdaten bzw. der entsprechende Link werden dem Kursteilnehmer vor Kursbeginn mitgeteilt.
§ 11 Privat-, Firmen- und Paarkurse
- Bei Privat-, Firmen- und Paarkursen werden die Anzahl der Unterrichtseinheiten, die Unterrichtsdauer und die Termine individuell vereinbart.
- Die bei der Buchung vereinbarte Anzahl der Unterrichtseinheiten gilt als verbindlich gebucht. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten werden grundsätzlich nicht erstattet, soweit keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Regelung besteht.
- Die vereinbarte Kursgebühr für Privat-, Firmen- und Paarkurse ist grundsätzlich vor Beginn des Unterrichts vollständig zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Zahlungsplan oder eine andere Zahlungsvereinbarung mit der Sprachschule getroffen wurde.
- Die Termine können mit der Sprachschule oder, nach Absprache, mit der jeweils eingesetzten Lehrkraft vereinbart werden.
- Sollte der Kursteilnehmer an einem vereinbarten Unterrichtstermin verhindert sein, muss der Termin spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn in Textform oder in der mit der Sprachschule vereinbarten Form abgesagt werden.
- Bei einer rechtzeitigen Absage wird der Unterrichtstermin nach Möglichkeit nachgeholt bzw. verschoben.
- Erfolgt die Absage nicht innerhalb der genannten Frist oder erscheint der Kursteilnehmer nicht zum vereinbarten Termin, gilt die Unterrichtseinheit als durchgeführt und wird berechnet. Ein Anspruch auf Nachholung besteht in diesem Fall nicht.
- Gebuchte Unterrichtseinheiten sind grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten ab Buchung in Anspruch zu nehmen, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde.
- Eine Übertragung gebuchter Unterrichtseinheiten auf eine andere Person bedarf der vorherigen Zustimmung der Sprachschule und muss in Textform vereinbart werden.
§ 12 Probestunde
- Interessenten haben die Möglichkeit, nach Verfügbarkeit eine Probestunde zu vereinbaren.
- Eine Probestunde dauert grundsätzlich eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
- Entscheidet sich der Teilnehmer nach der Probestunde für die Buchung eines Kurses, kann die Probestunde als reguläre Unterrichtseinheit berechnet bzw. auf das gebuchte Stundenkontingent angerechnet werden.
- Entscheidet sich der Teilnehmer nach der Probestunde gegen eine weitere Buchung von Kursen oder Unterrichtseinheiten, entstehen ihm keine weiteren Verpflichtungen. Die Probestunde ist insoweit unverbindlich.
- Die Absage einer vereinbarten Probestunde muss mindestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform erfolgen.
- Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen kann eine angemessene Aufwandsentschädigung berechnet werden. Die Höhe wird dem Teilnehmer vor der Buchung der Probestunde mitgeteilt.
§ 13 Deutschkurse mit Visumbescheinigung
- Die Sprachschule Aktiv Rosenheim kann Kursteilnehmern aus dem Ausland auf Wunsch eine Bescheinigung zur Vorlage bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer Ausländerbehörde für die Beantragung eines Visums ausstellen.
- Voraussetzung für die Ausstellung einer Kursbestätigung ist grundsätzlich eine verbindliche Anmeldung zu einem geeigneten Deutsch-Intensivkurs sowie die Zahlung von mindestens 50 % der vereinbarten Kursgebühren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, alle für die Ausstellung der Kursbestätigung und die Visumsbeantragung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
- Die Sprachschule Aktiv Rosenheim übernimmt keine Garantie für die Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis liegt ausschließlich bei der jeweils zuständigen Behörde.
- Wird der Visumantrag offiziell abgelehnt, kann der Kursteilnehmer eine Rückerstattung der bereits geleisteten Kursgebühren beantragen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines offiziellen Ablehnungsbescheids der zuständigen Botschaft, des Konsulats oder der zuständigen Ausländerbehörde.
- Im Falle einer nachgewiesenen Visumablehnung werden die bereits geleisteten Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100,00 € zurückerstattet, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang des vollständigen Ablehnungsbescheids und aller für die Rückzahlung erforderlichen Angaben.
- Nach Erteilung des Visums ist eine ordentliche Kündigung sowie eine freiwillige Stornierung des gebuchten Kurses ausgeschlossen. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. im Falle einer nachgewiesenen dauerhaften Reise- oder Studierunfähigkeit aus medizinischen Gründen) bleibt unberührt. Die vereinbarten Zahlungs- und Teilnahmeverpflichtungen bleiben bestehen.
- Sollte sich die Bearbeitung des Visumantrags verzögern, kann der Kursteilnehmer eine Verschiebung des Kursbeginns beantragen. Der Antrag auf Verschiebung muss in Textform erfolgen und von der Sprachschule bestätigt werden. Ein Anspruch auf eine Verschiebung besteht nur im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten der Sprachschule.
- Erfolgt weder eine rechtzeitige Verschiebung noch wird ein offizieller Ablehnungsbescheid vorgelegt und erscheint der Kursteilnehmer nicht zum gebuchten Kurs, gelten die allgemeinen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen dieser AGB.
- Für Kurse, die zur Vorlage bei Behörden für Visumzwecke gebucht wurden, besteht grundsätzlich eine regelmäßige Teilnahmeverpflichtung. Unentschuldigtes oder erhebliches Fehlen kann, soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, gegenüber den zuständigen Behörden dokumentiert bzw. gemeldet werden.
- Sollte ein für Visumzwecke gebuchter Deutsch-Intensivkurs aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht in der ursprünglich geplanten Form durchgeführt werden können, kann die Sprachschule dem Kursteilnehmer einen geeigneten alternativen Kurs im Online- oder Hybrid-Format oder eine andere geeignete Unterrichtsform anbieten. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl reduziert sich der Unterrichtsumfang entsprechend den Regelungen des § 7 dieser AGB. Die dort festgelegten Unterrichtsumfänge gelten auch für Deutsch-Intensivkurse, die für Visumzwecke gebucht wurden.
§ 14 Lehrkräfte
- Die Sprachschule Aktiv Rosenheim ist berechtigt, aus organisatorischen oder sachlichen Gründen die eingesetzte Lehrkraft zu wechseln.
- Ein Anspruch des Kursteilnehmers auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
- Ein Wechsel der Lehrkraft berechtigt den Kursteilnehmer grundsätzlich nicht zur Stornierung des Kurses oder zur Rückforderung der Kursgebühr.
- Die Sprachschule bemüht sich, bei einem Wechsel der Lehrkraft eine fachlich und pädagogisch geeignete Ersatzlehrkraft einzusetzen.
§ 15 Lernerfolg und Prüfungen
- Die Sprachschule verpflichtet sich, den Unterricht fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen durch qualifizierte Lehrkräfte durchzuführen.
- Ein bestimmter Lernerfolg, ein bestimmtes Sprachniveau oder das Bestehen einer Sprachprüfung kann nicht garantiert werden.
- Der Lernerfolg hängt unter anderem von der regelmäßigen Teilnahme, der individuellen Lernfähigkeit, der Mitarbeit und der selbstständigen Vorbereitung des Kursteilnehmers ab.
- Die Sprachschule übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Kursteilnehmer eine externe Sprachprüfung oder sonstige Prüfung erfolgreich besteht.
§ 16 Haftung
- Die Sprachschule Aktiv Rosenheim haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Sprachschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Sprachschule nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Die Sprachschule haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Kursteilnehmer, soweit sie den Verlust oder die Beschädigung nicht nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
- Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Haftungsansprüche des Kursteilnehmers unberührt.
§ 17 Datenschutz
- Die Sprachschule Aktiv Rosenheim verarbeitet personenbezogene Daten der Kursteilnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Sprachschule.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Stand: 11.08.2026